Werkstatt Frankfurt e.V. fördert im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke:
– Förderung des Wohlfahrtswesens
(§ 51 Abs.2 Satz 1 Nr. 9 AO)
– Förderung der Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe
(§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO)
Wenn Sie die Arbeit des Vereins und seiner Tochtergesellschaften unterstützen möchten, freuen wir uns sehr über Spenden. Eine Spendenbescheinigung wird bei Bedarf umgehend erstellt.
Spendenkonto:
Werkstatt Frankfurt e.V.
DE 65 5005 0201 0000 0385 47
Frankfurter Sparkasse (HELADEF1822)
Der Verein ist beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main als gemeinnützige Einrichtung für die Zuwendung von Geldbeträgen gelistet (Listennummer 9716).